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26.05.2016

ACIG führte eine Schulung über die Änderungen im föderalen Gesetz Nr. 275-FZ “Über den staatlichen Verteidigungsauftrag” durch

Am 26. Mai fand im ACIG Hauptsitz die Schulung bezüglich der Besonderheiten der Arbeit im Bereich des staatlichen Verteidigungauftrages statt. Der Fokus lag dabei auf den Hauptänderungen im Föderalgesetz Nr. 275 und seiner Anwendung.

Die Vertreter der großen Betriebs-, Bau-, und Handelsunternehmen, die ihre Buchführung im Rahmen der Arbeit mit dem staatlichen Verteidigungsauftrag optimieren möchten, nahmen am Workshop teil.

Die Experten der Abteilung für Audit und IFRS präsentierten ihre Vorschläge zu verschiedenen Aspekten des Gesetzes. So wurden die Fragen bezüglich der Eröffnung spezieller Kontos bei bevollmächtigen Banken (für Tätigung der Aufwendungen im Rahmen des staatlichen Verteidigungsauftrages) behandelt. Leitender Jurist der ACIG Unternehmensgruppe Witali Wygbajew erzählte ausführlich darüber. Eine besondere Aufmerksamkeit richteten die Experten auf separate Buchführung und schlugen verschiede Optionen ihrer Implementierung sowohl “manuell” als auch durch eine spezielle Einheit in der 1C Software vor.

Der Vortrag des Exekutivdirektors der Abteilung für Audit und IFRS Oleg Goychman “Hauptprobleme der Buchhaltung der Unternehmen bei der Arbeit mit dem staatlichen Verteidigungsauftrag“ war dem Thema der Prozedur der Geldmittelausgabe und der Ermittlung der Selbstkosten der Produktion im Rahmen des staatlichen Verteidigungsauftrages gewidmet.

Direktor der Abteilung für Audit und IFRS Maksim Skorochodov präsentierte ausführliche Analyse und praktische Ratschläge bezüglich Prüfungen und Strafen sowie des Schutzes der Rechte von Verteidigungsauftragnehmern.

Im Laufe des Workshops beantworteten die ACIG Experten die für die Anwesenden aktuellen Fragen und gaben ihre Ratschläge.