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16.05.2013

Um die Regeln der Rechnungslegung und Besteuerung näher zu bringen, werden einige Änderungsanträge zum Steuerkodex der Russischen Föderation vorgeschlagen

Nach dem Entwurf des Föderalen Gesetzes "Über Eintragung der Änderungen in die Kapiteln 25 und 26.1 der zweiten Teil des Steuerkodex der Russischen Föderation in Bezug auf die Vereinfachung der Steuerabrechnung" wird es vorgeschlagen, die die Regeln der Anerkennung von Wertdifferenz betreffenden Bestimmungen aus dem Steuerkodex der Russischen Föderation zu streichen, und die in der Buchführung fehlende Methode der Bewertung von Materialvorräte  auf Grund der letzten Anschaffungen - das LIFO-Verfahren (Last-in-first-out) außer Kraft zu setzen.

Daneben, wird die Ordnung von Steuerabrechnung des Verlusts auf Abtretung des Schuldforderungsrechts an einen Dritten berichtigen. Es wird aufgefordert, die Summe des Schadens als Teil des neutralen Aufwands in voller Höhe zum Zeitpunkt der Abtretung vom Forderungsrecht (derzeit werden 50 Prozent der Verlustsumme in Ausgaben nach 45 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Forderungsrechtabtretung) aufzuzeichnen.

Eine weitere Änderung betrifft die steuerliche Anerkennung der Kosten für die Ernährung der Besatzungen von Schiffen, Booten und Flugzeugen (es wird vorgeschlagen die Annahme dieser Kosten innerhalb der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Normen zur Steuerfestsetzung aufzuheben).

Quelle: http://www.consultant.ru/law/hotdocs/25666.html

Laut dem Leiter des Departements für rechtliche und steuerrechtliche der ACIG Unternehmensgruppe Yuri Fedjukin, wurde dieses Projekt des Föderalen Gesetzes entsprechend der Butgetsbotschaft des Präsidenten der Russischen Föderation vom 28.06.2012 "Über Fiskalpolitik in 2013 - 2015" entwickelt. Die Implikation ist, dass der Gesetzentwurf auf Vereinfachung der Steuerabrechnung sowie auf die Konvergenz der Regeln für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und die Regeln für die Bestimmung des Finanzergebnisses im Rechnungswesen richtet.

Der Gesetzentwurf sieht das Folgende voraus:

  • Klärung der Ausbuchungsmethoden von Materialvorratswert in den Kosten zum Zweck der Besteuerung des Unternehmensgewinns;
  • Änderungen in der Steuerabrechnung der Verluste von Forderungsrechtabtretung nach der Fälligkeit;
  • Änderungen in der Steuerabrechnung von Abrechnung der Wertdifferenzen der in Auslandsvaluta dargestellten Einnahmen und Ausgaben;
  • Möglichkeit der Amortisation in der Steuerabrechnung des minderwertigen Vermögens je nach der von Steuerzahlern benutzten Politik.

Es wird geglaubt, dass die Umsetzung dieser Vorschläge den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu reduzieren,  die mit der Erfüllung der Gewerbesteuerzahlung verbundenen Kosten der Steuerzähler zu senken erlaubt und die Effizienz des Steuersystems der Russischen Föderation verbessert.

Diskutierte Änderungen kommen am 1. Januar 2014 in Kraft.